Dass anstehende Audittermine im Ermessen und nach Absprache mit der jeweiligen Zertifizierungsstelle verschoben werden können, hatte QS bereits mitgeteilt. Diese Regelung gilt auch für jährliche Audits, die für eine Anerkennung in ein Fremdsystem durchgeführt werden müssen.
Wie QS mitteilt, behalten zu auditierende Unternehmen bis über den ursprünglichen Audittermin ihre Berechtigung für Lieferungen in das QS-System sowie für Lieferungen in ein anerkanntes Fremdsystem (z.B. GMP+ Int.).