DRV: Regelungen zur Quarantänepflicht im Güterverkehr sind „praxisfern“

Bei Quarantäneregelungen für Reiserückkehrer zur Bekämpfung der Corona-Pandemie orientieren sich die Bundesländer an der Muster-Quarantäneverordnung des Bundes. Während Fahrpersonal des Güterverkehrs bisher davon ausgenommen war, sieht die neueste Änderung eine Quarantäne für alle Personen vor, die sich mehr als 72 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Eine Gruppe von Verbänden um den Deutschen Raiffeisenverband (DRV) lehnt diese Verschärfung ab.

„Derart praxisferne Regelungen tragen nicht zu einer Verbesserung des Infektionsschutzes bei. In der Agrar- und Ernährungswirtschaft müssen viele Rädchen zuverlässig ineinandergreifen, um die Versorgung der Landwirtschaft und der Bevölkerung zu gewährleisten“, gab der Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes, Franz-Josef Holzenkamp, zu bedenken. Auch im Namen anderer Verbände, u.a. des Bundesverbandes Agrarhandel (BVA), forderte DRV-Präsident Holzenkamp von der Bundes- und Landespolitik, die Muster-Quarantäneverordnung an dieser Stelle zu überarbeiten bzw. eine Ausnahme bei den Länderregelungen zu schaffen.

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