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Diese Entscheidung des Koalitionsausschusses von CDU/CSU und SPD sei für die betroffenen Branchen ein Befreiungsschlag. Seit 2015 habe sich die 70-Tage-Regelung insbesondere im Obst-, Gemüse-, Wein- und Gartenbau bewährt, so die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gitta Connemann und der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft, Albert Stegemann.Die Saisonarbeitskräfte würden sich sozialversicherungsrechtlich nicht schlechter stellen. Die Saisonbetriebe hätten die Chance, ihren saisonalen Bedarf an Arbeitskräften zu decken. „Ohne diese Saisonarbeitskräfte könnten Betriebe mit arbeitsintensiven Kulturen dicht machen. Denn der Bedarf kann nicht durch Mitarbeiter aus Deutschland gedeckt werden“, erklärten Connemann und Stegemann. Für Saisonbetriebe in der Landwirtschaft und im Gartenbau seien Saisonarbeitskräfte aus Polen, Rumänien etc. und zukünftig möglicherweise auch aus der Ukraine unverzichtbar. Die Anhebung der Zeitgrenzen für eine kurzfristige Beschäftigung von zwei auf drei Monate und von 50 auf 70 Arbeitstage habe sich positiv auf die Betriebe und ihre Saisonarbeitskräfte ausgewirkt. „Die Entscheidung der Bundesregierung für eine unbefristete Verlängerung der 70-Tage-Regelung für die sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung ist für die arbeitsintensiven Dauerkulturen in der Landwirtschaft von essentieller Bedeutung“, betont auch Franz-Josef Holzenkamp, Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes e.V. (DRV). Dr. Christian Weseloh, Geschäftsführer der Bundesvereinigung Obst und Gemüse e.V. (BVEO), ergänzt: „Das ist das richtige Signal für unsere Mitgliedsunternehmen im Sonderkulturbereich und trägt zur Stabilität und Einkommenssicherung bei. Die Obst- und Gemüsebaubranche ist zwingend auf Saisonarbeitskräfte angewiesen.