Copa-Cogeca hat in einem Schreiben an Mitglieder des Europäischen Parlaments dafür appelliert, den Einsatz von Patenten für aus im Wesentlichen biologischen Verfahren gezüchtete Pflanzen zu verhindern. Der Dachverband der europäischen Landwirte und der landwirtschaftlichen Genossenschaften verwies darauf, dass das aktuelle System des Gemeinschaftlichen Sortenschutzes Community Plant Variety Right (CPVR) gut funktioniere.
Anlass war die Veröffentlichung einer Bekanntmachung der Kommission im November, in der betont worden war, dass Pflanzen, die durch „im Wesentlichen biologische Verfahren“ gewonnen wurden, nicht patentierbar seien. Diese Empfehlung stellt sich der Praxis des Europäischen Patentamtes (EPO) entgegen, das bereits viele Patente für im Wesentlichen biologische Verfahren wie Patente für Tomaten und Brokkoli zugelassen hat.
Vor den Abgeordneten des Europäischen Parlaments in Brüssel sagte der Vorsitzende der Arbeitsgruppe „Saatgut“, Thor Kofoed: „Das aktuelle System des Gemeinschaftlichen Sortenschutzes hat sich seit 50 Jahren bewährt und gibt den Landwirten Zugang zu guten Sorten. Solange das Europäische Patentamt die Züchterausnahme nicht vollständig akzeptiert, können Copa und Cogeca keinerlei Patent für Pflanzen akzeptieren.“
Das Europäische Patentamt hatte sich entschieden, dem Ansatz der Europäischen Kommission zu folgen (https://www.epo.org/news-issues/news/2017/20170629.html), was dazu beitragen wird, die Verwendung von Patenten für Pflanzen zu vermeiden. Dies ist ein entscheidender erster Schritt hin zu einer Wiederherstellung des Gleichgewichts beim Schutz geistigen Eigentums. „Doch selbst mit dieser Regeländerung durch das Europäische Patentamt blicken die Landwirte weiterhin mit Sorge auf die möglichen negativen Auswirkungen von Patenten auf ihre Arbeit, da ihnen der Zugang zu genetischem Pflanzenzuchtmaterial verwehrt und Gebührenzahlungen auferlegt werden könnten“, so Kofoed weiter. „Wir sind der Ansicht, dass in Patentgesetze in ganz Europa eine Züchterausnahme eingefügt werden muss, dank der die Züchter jedwede Sorte, die ein patentiertes Merkmal enthält, frei für weitere Züchtungen verwenden dürfen. Wesentlich ist außerdem, dass die Nutzung von zertifiziertem Saatgut durch die Landwirte in keiner Weise eine Patentverletzung darstellen kann.“