Nach Angaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wird Stielmus bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ab sofort der Kulturgruppe der Blattkohle zugeordnet. Damit dürfen mit sofortiger Wirkung Pflanzenschutzmittel, die eine Zulassung zur Anwendung an Blattkohlen und der nächsten übergeordneten Gruppe 'Kohlgemüse' besitzen, jetzt auch bei Stielmus zum Einsatz gebracht ...
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