Auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zwei Notfallzulassungen für das Pflanzenschutzmittel Karate Zeon (Wirkstoff: Lambda-Cyhalothrin) erteilt.
Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, darf das Insektizid über die bestehende Zulassung hinaus gegen Grüne Futterwanzen und Rotbeinige Baumwanzen an Apfel-, Birne-, Süß- und Sauerkirsche im Zeitraum vom 25. März bis zum 22. Juli 2023 eingesetzt werden.
Zusätzlich ist der Einsatz von Karate Zeon zur Bekämpfung von Grünen Stink- und Reiswanzen, Grauen Gartenwanzen, Marmorierten Baumwanzen sowie Beerenwanzen an Apfel, Birne, Süß- und Sauerkirsche zulässig. Die betreffende Notfallzulassung für diese Anwendungen gilt vom 1. Mai bis zum 28. August 2023.