Pflanzenschutzmittel (PSM) enthalten Wirkstoffe und sogenannte Beistoffe. Agroscope liefert damit eigenen Angaben zufolge Grundlagen für die Beurteilung der Risiken für Konsumentinnen und Konsumenten.

Pflanzenschutzmittel können auch bei vorschriftsmäßiger Anwendung Rückstände in pflanzlichen Lebensmitteln bilden. Die Rückstände von PSM-Wirkstoffen sind im Lebensmittelrecht geregelt. Für jeden Wirkstoff und jedes Lebensmittel ist ein zulässiger Rückstandshöchstgehalt festgelegt. Kantone und Bund überprüfen, ob dieser eingehalten wird.

Pflanzenschutzmittel-Untersuchung

Pflanzenschutzmittel-Untersuchung

Image: Thomas Poiger/Agroscope

PSM-Produkte enthalten neben einem oder mehreren Wirkstoffen meist auch diverse Beistoffe, die dem Produkt die für die Anwendung nötigen Eigenschaften verleihen. Obwohl Beistoffe einen signifikanten Anteil eines PSM ausmachen können, wurde ihren Rückständen bisher kaum Beachtung geschenkt. Im ”Nationalen Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln” wurde deshalb festgehalten, dass die Kenntnisse zu möglichen Risiken von Beistoffen für Konsumentinnen und Konsumenten verbessert werden sollen.

Im Auftrag des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat Agroscope zwischen 2017 und 2020 mehrere Studien durchgeführt und erste Grundlagen zu Rückständen von Beistoffen erarbeitet: Es wurde untersucht, welche PSM-Typen (Formulierungen) in der Schweiz am häufigsten verkauft werden und welche Beistoffe diese enthalten. Lösungsmittel und Tenside wurden als mengenmäßig bedeutendste Beistoffklassen identifiziert.

In Feldversuchen habe Agroscope für Vertreter dieser beiden Beistoffklassen gezeigt, dass unter Praxisbedingungen Rückstände von mehreren Milligramm pro Kilogramm auftreten können. Diese nahmen in der Regel rasch ab. Für die Abnahme war bei Tensiden vor allem Abwaschen durch Regen oder Bewässerung verantwortlich, bei Lösungsmitteln hingegen Verdampfen.

Ausgehend von den Feldversuchen habe Agroscope eine einfache Methode zur Abschätzung der Höhe von Beistoffrückständen in pflanzlichen Lebensmitteln vorgeschlagen. Diese basiere auf öffentlich verfügbaren Daten zu Rückstandskonzentrationen von Wirkstoffen direkt nach der PSM-Anwendung und deren Abnahme über die Zeit.